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HU + AU, Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchung durch Dekra **
 (Preis wird von der Prüforganisation festgelegt)

Die Hauptuntersuchung (HU) soll vermeiden, dass Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Um das zu gewährleisten, führen amtlich anerkannte Prüforganisationen wie DEKRA diese Untersuchung in regelmäßigen Abständen an allen Fahrzeugen mit eigenem amtlichen Kennzeichen durch. Besteht ein Fahrzeug diese Überprüfung, wird dies durch eine runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und den Monat anzeigt, in dem das Fahrzeug wieder zur HU gebracht werden muss.

Je nach Ausstellungsjahr hat diese Plakette eine andere Farbe. Der Fahrzeughalter muss gewährleisten, dass sein Fahrzeug immer eine gültige Prüfplakette besitzt.

Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Dies geschieht durch visuelle, manuelle oder elektronische und messtechnische Prüfung und grundsätzlich ohne Montagearbeiten – Ihr Fahrzeug muss nicht mehr als nötig leiden. Wir nehmen dabei Bremsanlage, Lenkanlage, lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage, Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen, Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile unter die Lupe. Überprüft werden auch Umweltverträglichkeit, Sichtverhältnisse und Identifizierbarkeit Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie Modifikationen an der Ausstattung vorgenommen haben, werden wir auch diese auf ihre Verkehrssicherheit überprüfen.



Lassen Sie die Hauptuntersuchung Ihres PKWs nicht rechtzeitig durchführen,
droht Ihnen ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld.
Die Höhe richtet sich nach der Überziehungszeit:
- Zwei bis vier Monate: € 15,- Verwarnungsgeld
- Fünf bis acht Monate: € 25,- Verwarnungsgeld
- Mehr als acht Monate: € 60,- und 1 Punkt in Flensburg


* ist eine Abgasstrommessung erforderlich, erhöht sich der Preis um 10,00 Euro
** Grunduntersuchung (2017 = 75,00 Euro; Betrag kann sich abhängig vom Zeitaufwand erhöhen
Bei Überschreiten des Vorführtermins um mehr als zwei Monate, erhöht sich das Prüfentgelt um 20% des
HU-Entgelts (ohne AU)

Hier finden Sie uns

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